Tierarzneimittelgesetz

Liebe Imkerkollegin, lieber Imkerkollegin,

seit dem 28.Januar 2022 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten, das auch uns als Tierhalter von Bienen betrifft. Die neue pdfVerordnung (EU) 2019/6 gilt europaweit und ist ab dem 28.01.2022 gültig (siehe Seite 1 - 3 im Anhang).

Alle Imkerinnen und Imker die Honig und andere Bienenprodukte in den Verkehr bringen (entgeltlich und unentgeltlich) müssen sich an diese rechtlichen Vorgaben halten.

Die Verordnung umfasst Bestimmungen zu den Zulassungsverfahren von Tierarzneimitteln.Von einer Bevorratung wird aber wegen begrenzter Haltbarkeit und einer gewährten Übergangsfrist abgeraten.

Wichtig:

- Alle Tierarzneimittel dürfen nur gemäß ihrer spezifischen Zulassung angewendet werden. Das Verdampfen und (Kalt-)Vernebeln sind verboten.

- Neuerdings sind sämtliche Behandlungen in einem Bestandsbuch zu dokumentieren. Bisher galt dies nur für Oxalsäure - Produkte.

  Nun gilt dies auch für alle anderen Varroazide, u.a. Ameisensäure 60%, Formivar 60%, Milchsäure 15%, Oxalsäuredihydratlösung 3,55% und

  Oxuvar Oxalsäuredihydratlösung 3,5%.

- Es besteht die Pflicht, ein Bestandsbuch zu führen, das für 5 Jahre zur Kontrolle durch die zuständige Behörde zur Verfügung stehen muss.

   Die Einhaltung der Vorgaben der EU-Verordnung wird zukünftig behördlich überprüft.

   Wir empfehlen als Bestandsbuch eine Blattsammlung der Tabelle im Anhang 4.

   Die PDF - Datei ist unter dem Link "pdfBestandsnachweis Bienen" auszudrucken.

Dokumente:

pdfInfobrief_2022_0202_Tierarzneimittelgesetz.pdf

pdfBestandsbuch_IV_GS.pdf
   

Wenn es neue Vorgaben oder Änderungen seitens des Veterinäramtes gibt, teile ich es Ihnen/euch mit.

Viele Grüße

Beate Rommerskirchen